Sanierung des Kreishauses Osnabrück startet – Baugenehmigung liegt vor

Bauherr Landkreis Osnabrück
assmann Generalplanung
Architektur assmann architekten
Bild assmann gruppe
Mit der erteilten Baugenehmigung kann die Sanierung des Kreishauses Osnabrück beginnen. Damit ist der Weg frei für den nächsten Schritt in einem umfassenden Modernisierungsprojekt.
Nach mehr als vierzig Jahren Nutzung zeigt das 1981 errichtete Kreishaus Osnabrück deutliche bauliche und technische Mängel. In den vergangenen Jahren sind bereits einzelne Bereiche modernisiert worden, etwa der Sitzungsbereich und die Dachhaut. Vertiefende Untersuchungen haben darüber hinaus einen umfassenden Sanierungsbedarf aufgezeigt. Dieser ergibt sich aus geänderten Anforderungen an das Gebäude sowie aus veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften.
Zuständig für die architektonische Planung und die Koordination aller Maßnahmen ist die assmann gruppe, die als Generalplaner agiert. Bereits mit dem Bauantrag im Oktober 2024 begann die Phase der detaillierten Ausführungsplanung sowie der Vorbereitung der Ausschreibungen. Als nächster Meilenstein gilt die nun vorliegende Genehmigung, die den Projektverlauf entscheidend voranbringt.
Der Baustart für den ersten Bauabschnitt ist für das dritte Quartal 2025 vorgesehen. Bereits im Vorfeld werden organisatorische Maßnahmen umgesetzt. Dazu gehören unter anderem Umzüge und die vorübergehende Auslagerung von Abteilungen, die während der Bauzeit nicht im Gebäude verbleiben können. Mit der Sanierung wird das Kreishaus fit für die Zukunft gemacht. Geplant ist ein modernes Arbeitsumfeld, das sowohl energetisch als auch funktional heutigen Standards entspricht. Die Dämmung wird verbessert, die technische Gebäudeausstattung modernisiert und die Beleuchtung auf einen energieeffizienten Stand gebracht. Mit der energetischen Sanierung wird ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz geleistet.
Bereits vor dem eigentlichen Baubeginn wurden erste Musterbüros eingerichtet, die exemplarisch das zukünftige Bürokonzept abbilden. Sie dienen dazu, die geplanten Raum- und Nutzungslösungen unter realen Bedingungen zu erproben und bei Bedarf weiterzuentwickeln – ein wichtiger Schritt für eine praxisnahe und nutzerorientierte Umsetzung.